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Diese Festordnung gilt in den Grundzügen bei allen großen Festen im Bezirk Rohrbach! 1. Mit dem Kauf der Eintrittskarte nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser. 2. Der Aufenthalt am Festgelände ist nur mit gelöstem One Way Ticket erlaubt. 3. Die Mitnahme von alkoholischen Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände (einschl. Parkplätze) ist untersagt. 4. Der Besucher erklärt sich mit Kontrollen einverstanden. 5. Wer beim Konsum von alkoholischen Getränken im Parkplatzbereich angetroffen wird, erklärt sich mit der Abnahme dieser Getränke ohne Ersatzanspruch einverstanden. 6. Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden. 7. Zutritt zum Festgelände am Abend
nur über 15 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren müssen ohne Aufforderung
das Festgelände um 24:00 Uhr verlassen. |
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vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist
generell verboten!
Aufsichtspersonen müssen über 18 Jahre alt sein! ·
Wer kann Aufsichtsperson sein? ·
Voraussetzungen für Aufsichts-/Begleitperson ·
INFO: Auszug aus dem Oberösterreichischem Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001
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